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Kirche wählen!
Am 8. und 9. November werden Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat neu gewählt
Am ersten Novemberwochenende werden im Bistum Essen die Kirchenvorstände (KV) und Pfarrgemeinderäte (PGR) neu gewählt. In der Pfarrei St. Lambertus wird erstmalig nach neuer Satzung gewählt.
Kirchenvorstandswahlen
Der Kirchenvorstand ist das Gremium mit der größten und weitreichendsten Entscheidungskompetenz in der Pfarrei: Er ist für Finanzen, Liegenschaften und Personal zuständig und hat somit die Aufgaben, die Grundlagen für die Pastoral zu sichern. 12 Mitglieder, die jeweils für vier Jahre Amtsdauer gewählt werden, stellen sich dieser Aufgabe.
Gemäß des neuen Kirchliche Vermögensverwaltungsgesetz
für die Diözese Essen dürfen ertmals auch Personen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, das aktive Wahlrecht wahrnehmen.
Pfarrgemeinderatswahlen
Der Pfarrgemeinderat berät pastorale Fragen.
Gemäß der Satzung für Pfarrgemeinderäte im Bistums Essen werden bei der kommenden Wahl auch in der Pfarrei St. Lambertus erstmals die PGRs direkt gewählt. Gemeinderäte sind nicht mehr vorgesehen.
Briefwahl
Sowohl für die Kirchenvorstandswahl als auch für die Pfarrgemeinderatswahl besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Anträge sind bis zum 5. November im Pfarrbüro, Frankenstr. 138, 45134 Essen, st.lambertus.essen@bistum-essen.de, zu stellen.
Weiter Infos folgen in Kürze.
Briefwahl bei der Kirchenvorstandswahl und der Wahl zum Pfarrgemeinderat
Es besteht die Möglichkeit, per Briefwahl an der Kirchenvorstands- und Pfarrgemeinderatswahl teilzunehmen. Briefwahlanträge liegen in den Kirchen aus und können auf der Internetseite www.st-lambertus-essen.de heruntergeladen werden. Bitte Beachten Sie, das für die KV- und diePGR-Wahl jeweils ein eigener Antrag gestellt werden muss.
Wir empfehlen Ihnen, davon Gebrauch zu machen wenn
- Sie am Wahltag nicht in Ihrer Wohnortgemeinde sein werden.
- Sie davon ausgehen müssen, dass Sie in der Wählerliste ( = Liste der Wahlberechtigten) nicht aufgeführt sind, weil bei Ihnen ein Datensperrvermerk eingetragen worden ist.
Zur Erläuterung:
Die Kirchenvorstandswahl unterliegt anderen Regeln als die Wahl zum (Pfarr)gemeinderat. Bei der Kirchenvorstandswahl können Sie nur in der Pfarrei und darin wiederum nur in der Gemeinde wählen, in der Sie wohnen. Das Wahlrecht ist dabei im Gegensatz zur (Pfarr)gemeinderatswahl NICHT übertragbar.
Datensperrvermerke können vorliegen, wenn Sie selber einen solchen Sperrvermerk bei den kommunalen Behörden beantragt haben ODER wenn er behördlicherseits verfügt worden ist. Das ist häufig bei Bewohner/inne/n von Senioreneinrichtungen der Fall.
Wer einen solchen Sperrvermerk besitzt - manchmal ohne es zu wissen - ist nicht im Wählerverzeichnis aufgeführt und kann daher NUR PER BRIEFWAHL wählen
Antrag zur Briefwahl KV
Antrag zur Briefwahl PGR
Einladung zur Kirchenvorstandswahl
Der Kirchenvorstand der katholischen Kirchengemeinde St. Lambertus hat die Wahl des Kirchenvorstands für die Wahlperiode 2025 bis 2029 auf Samstag*/Sonntag, den 08./09. November 2025 angeordnet.
Die Wahl wird
- am Samstag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr in St. Lambertus in der Kirche
- am Sonntag von 10.45 Uhr bis 12.45 Uhr in St. Lambertus in der Kirche
stattfinden.
Weitere Wahlorte, an denen die Stimmabgabe erfolgen kann, sind
- am Samstag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr in St. Hubertus in der Kirche
- am Sonntag von 10.45 Uhr bis 12.45 Uhr in St. Hubertus in der Kirche
- am Sonntag von 9.30 bis 11.30 Uhr in St. Andreas in der Krypta
- am Samstag von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr in St. Ludgerus in der Kirche
- am Sonntag von 10.45 Uhr bis 12.45 Uhr in St Ludgerus in der Kirche
Zur Wahl eingeladen und damit wahlberechtigt ist jedes Mitglied der Kirchengemeinde, das am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, spätestens sechs Monate vor dem Wahltag seinen Erstwohnsitz in der Kirchengemeinde begründet hat und nicht nach den Vorschriften des staatlichen Rechts seinen Austritt aus der Kirche erklärt hat.
Briefwahl ist auf Antrag möglich. Dieser Antrag kann bis zum Mittwoch vor dem Wahltag bzw. Beginn des Wahlzeitraums schriftlich an das zuständige Pfarrbüro gerichtet oder dort zur Niederschrift erklärt werden.
Es sind 12 Kirchenvorstandsmitglieder zu wählen. Stimmzettel, auf denen mehr Namen gekennzeichnet sind, als Personen zu wählen sind, sind ungültig.
Der Wahlausschuss hat die Kandidatenliste für die Kirchenvorstandswahl
am 8. und 9. November 2025 erstellt.
Diese Kandidatenliste hängt aus.
Wir verweisen auf die Bekanntmachungen an den Infowänden in unserer Kirche und auf unserer Internetseite.
Wahlvorschlag des Wahlvorstandes für die Kirchenvorstandswahlen
Der Wahlvorstand hat für die in der katholischen Kirchengemeinde St. Lambertus in Essen am Samstag und Sonntag, dem 8./9. November 2025 durchzuführende Kirchenvorstandswahl, bei der 12 Kirchenvorstandsmitglieder zu wählen sind, folgende Vorschlagsliste aufgestellt:
Vorschlagliste des Wahlvorstandes*
Cadenbach, Alexander
Habig, Benedikt Josef
Dr. Hermes, Thomas
Hofemeister, Birgit
Dr. Horstmann, Ulrich
Hüls, Maximilian
Koppenhagen, Andreas
Dr. Kreuzer-Zagar, Dorothea
Reichelt, Daniel
Schäfer, Christian
Suhlmann, Helmut
Toussaint, Christian
Dr. Wenzel, Peter Antonius
Wiedemann, Benjamin
* aus Gründen des Datenschutzes veröffentlichen wir hier nur Namen. Weitere Informationen zu den Kandidat:innen finden Sie an unseren Kirchen.
Fragen an die Kandidaten?
Sie haben Fragen an unsere Kandidat/inn/en insgesamt oder an eine einzelne Person?
Kein Problem!
Senden Sie uns Ihre Frage und wir leiten sie gerne unverzüglich weiter: