Kirche wählen!

Am 8. und 9. November werden Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat neu gewählt

Am ersten Novemberwochenende werden im Bistum Essen die Kirchenvorstände (KV) und Pfarrgemeinderäte (PGR) neu gewählt. In der Pfarrei St. Lambertus wird erstmalig nach neuer Satzung gewählt.

Kirchenvorstandswahlen

Der Kirchenvorstand ist das Gremium mit der größten und weitreichendsten Entscheidungskompetenz in der Pfarrei: Er ist für Finanzen, Liegenschaften und Personal zuständig und hat somit die Aufgaben, die Grundlagen für die Pastoral zu sichern. 12 Mitglieder, die jeweils für vier Jahre Amtsdauer gewählt werden, stellen sich dieser Aufgabe.

Gemäß des neuen Kirchliche Vermögensverwaltungsgesetz
für die Diözese Essen dürfen ertmals auch Personen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, das aktive Wahlrecht wahrnehmen.

Pfarrgemeinderatswahlen

Der Pfarrgemeinderat berät pastorale Fragen.
Gemäß der Satzung für Pfarrgemeinderäte im Bistums Essen werden bei der kommenden Wahl auch in der Pfarrei St. Lambertus erstmals die PGRs direkt gewählt. Gemeinderäte sind nicht mehr vorgesehen.

Briefwahl

Sowohl für die Kirchenvorstandswahl als auch für die Pfarrgemeinderatswahl besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Anträge sind bis zum 5. November im Pfarrbüro, Frankenstr. 138, 45134 Essen, st.lambertus.essen@bistum-essen.de, zu stellen.

Weiter Infos folgen in Kürze.